Wir können nur Immobilien berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, vogeschlagene Immobilien abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Immobilieneigentümer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Immobilien-Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp aber auch völlig anonym auf. Ihr Name wird dann niemandem gegenüber genannt.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Immobilien-Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Immobilien-Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise auf zu verkaufende Immobilien auch aus diesem Personenkreis.

Und freuen Sie sich nach erfolgtem Verkaufsabschluss über Ihre Prämie.