Immobilien-Tipp abgeben
und Prämie sichern!
Wir belohnen Ihren Immobilien-Tipp
Immoprofis365-Tippgeber werden und Prämie sichern!
Prämienhöhe, Voraussetzungen und Ablauf
- Immoprofis365 kennen das Objekt noch nicht.
- Das Immobilien-Objekt liegt im Kreis Soest oder dem Sauerland.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag für diese Immobilie vor.
- Das Immobilien-Objekt wird nicht bereits beworben.
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll, dann schließen Sie die Immobilien-Tippgebervereinbarung mit uns und geben Ihren Immobilien-Tipp ab.
Die erworbene Tippgeberprovision wird innerhalb von
24 Stunden nach Zahlungseingang der Maklercourtage an die Immoprofis365 GmbH
überwiesen!
Wir beantworten die wichtigsten Fragen für neue Immoprofis365-Tippgeber
Ein Tippgeber ist jemand, der potenzielle Immobilienverkäufer an einen Immobilienmakler vermittelt und dafür eine Geldprämie erhält.
Um Tippgeber zu werden, registrieren Sie sich bei uns einfach und bequem über das Tippgeber-Formular und übermitteln uns Ihre Kontaktdaten. Anschließend melden wir uns persönlich bei Ihnen und übermitteln Ihnen unseren Tippgebervereinbarung. Erst danach erkundigen wir uns nach den Kontaktdaten Ihres potenziellen Verkäufers und klären das weitere Vorgehen.
Die Höhe der Tippgeber-Prämie variiert je nach Verkaufspreis. Während Sie bei anderen Maklern einen prozentualen Anteil der Maklerprovision erhalten, garantieren wir Ihnen je nach Kaufpreis eine feste Prämie in Höhe von 650, 1.500, 3.000 oder sogar 5.000 Euro!
Unsere Tippgeber-Prämie gilt für alle Arten von Immobilien, sei es Grundstücke, Wohn- oder Gewerbeimmobilien, landwirtschaftliche Objekte und Flächen, die erfolgreich über uns vermittelt werden. Unsere Voraussetzung ist allerdings, dass uns die Immobilie noch nicht bekannt ist, sie nicht bereits von anderen Maklern beworben wird und sie bei uns im Tätigkeitsgebiet liegt.
Ja, grundsätzlich kann fast jeder unser Tippgeber werden, unabhängig von Vorkenntnissen oder beruflichem Hintergrund. Ausgenommen hiervon sind Steuerberater, Rechtsanwälte und weitere Personen, die aus standesrechtlichen Gründen nicht teilnehmen dürfen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie eine Privatperson sind und nicht unternehmerisch handeln.
Ja, eine schriftliche Tippgebervereinbarung ist bei uns erforderlich, um die Prämienansprüche zu sichern und beiderseitige Transparenz zu gewährleisten. Gerne beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Fragen zur Vereinbarung.
Sie erhalten Ihre Prämie von uns, sobald der Verkauf der Immobilie erfolgreich abgeschlossen und die Maklerprovision bei uns eingegangen ist. In der Regel geht das Geld 24 Stunden nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages bei Ihnen ein.