Mehr Unterstützung für Familien beim Immobilienkauf
Der Traum vom eigenen Zuhause muss nicht zwangsläufig mit einem Neubau beginnen. Gerade im Kreis Soest, im Hochsauerlandkreis und im Märkischen Kreis gibt es zahlreiche ältere Einfamilienhäuser und Bestandsimmobilien, die viel Potenzial bieten – häufig allerdings auch einen gewissen energetischen Sanierungsbedarf mitbringen.
Genau hier setzt die Förderung „Jung kauft Alt“ an. Hinter dem Namen steht das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (Kredit 308). Familien und Alleinerziehende mit Kindern können damit beim Kauf einer älteren, energetisch schlechter eingestuften Immobilie von einem stark vergünstigten Förderkredit profitieren.
Ganz neu ist das Programm zwar nicht, wurde jedoch mehrfach weiterentwickelt. Besonders interessant sind die Änderungen, die seit dem 3. August 2026 gelten. Die maximalen Kreditbeträge wurden deutlich erhöht und die Vorgaben für die spätere energetische Sanierung flexibler gestaltet. Dadurch ist „Jung kauft Alt“ für viele Familien attraktiver geworden.
Das Wichtigste zur Förderung „Jung kauft Alt“ in Kürze:
- „Jung kauft Alt“ unterstützt Familien und Alleinerziehende beim Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien.
- Gefördert werden Immobilien der Energieeffizienzklassen F, G oder H zur Selbstnutzung.
- Seit August 2026 sind Förderkredite von bis zu 180.000 Euro möglich.
- Für die energetische Sanierung bleiben nach Förderzusage 54 Monate Zeit.
- Neben der Effizienzhaussanierung sind nun auch vorgegebene energetische Einzelmaßnahmen möglich.
- Wichtig: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Abschluss des Immobilienkaufs gestellt werden.
Was ist die Förderung „Jung kauft Alt“?
„Jung kauft Alt“ ist ein Förderprogramm des Bundes, das über die KfW umgesetzt wird. Ziel ist es, Familien mit kleineren und mittleren Einkommen beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu unterstützen.
Anders als viele klassische Förderprogramme konzentriert sich „Jung kauft Alt“ bewusst auf den bestehenden Gebäudebestand. Gefördert werden Häuser und Eigentumswohnungen, die energetisch noch nicht auf einem modernen Stand sind und nach dem Kauf saniert werden.
Voraussetzung ist deshalb, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung laut gültigem Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H zugeordnet ist.
Damit verfolgt das Programm gleich mehrere Ziele: Familien sollen leichter Wohneigentum erwerben können, ältere Gebäude sollen weiter genutzt und energetisch verbessert werden und bestehender Wohnraum – gerade auch in ländlichen Regionen – soll erhalten bleiben.
Seit wann gibt es „Jung kauft Alt“?
Gestartet ist das Förderprogramm am 3. September 2024. Bereits damals richtete es sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine bestehende Immobilie mit schlechtem Energiestandard erwerben und anschließend energetisch sanieren möchten.
Zum 1. Januar 2025 wurde der Kreis der förderfähigen Immobilien erweitert. Seitdem können unter bestimmten Voraussetzungen auch sanierungsbedürftige denkmalgeschützte Wohngebäude über das Programm finanziert werden. Für diese Immobilien gelten angepasste energetische Anforderungen.
Die bislang umfangreichste Verbesserung folgte zum 3. August 2026. Seit diesem Zeitpunkt gelten:
- deutlich höhere maximale Kreditbeträge,
- weiterhin stark vergünstigte Zinssätze und
- eine neue Alternative zur vollständigen Sanierung auf einen Effizienzhausstandard.
Gerade diese Änderungen machen das Programm aktuell besonders interessant.
Was hat sich seit August 2026 verbessert?
Bislang lag einer der größten Kritikpunkte darin, dass Familien nicht nur eine sanierungsbedürftige Immobilie kaufen, sondern anschließend auch einen vorgegebenen Effizienzhausstandard erreichen mussten. Das konnte umfangreiche Investitionen erforderlich machen.
Seit August 2026 gibt es hier mehr Flexibilität. Käufer können nun grundsätzlich zwischen zwei Wegen wählen.
Möglichkeit 1: Sanierung zum Effizienzhaus
Die Immobilie kann weiterhin mindestens zum Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse (EH 85 EE) saniert werden. Bei einem Baudenkmal gilt der Standard Effizienzhaus Denkmal EE.
Auch bessere Effizienzhausstufen wie Effizienzhaus 70 EE, 55 EE oder 40 EE sind möglich.
Möglichkeit 2: Vorgegebene energetische Einzelmaßnahmen
Alternativ ist seit August 2026 ein festgelegtes Paket energetischer Einzelmaßnahmen möglich. Dazu gehören grundsätzlich:
- Austausch der Heizung gegen eine Anlage, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt,
- Austausch der Fenster,
- Dämmung der Fassade,
- Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum.
Wichtig ist dabei: Es handelt sich grundsätzlich nicht um eine freie Auswahl einzelner Maßnahmen. Wer sich für diesen Förderweg entscheidet, muss die vorgegebenen Maßnahmen grundsätzlich vollständig umsetzen. Ausnahmen sind beispielsweise möglich, wenn bestimmte Bauteile bereits einen ausreichenden energetischen Standard besitzen oder die vorhandene Heizung die Anforderungen bereits erfüllt.
Für Familien kann diese neue Möglichkeit dennoch einen erheblichen Vorteil darstellen, weil die Sanierungsplanung stärker am vorhandenen Gebäude ausgerichtet werden kann.
Wie hoch ist die Förderung „Jung kauft Alt“?
Auch die Kreditbeträge wurden zum 3. August 2026 spürbar angehoben:
- Familien mit 1 Kind: Bei einem maximalen Haushaltseinkommen von 90.000 Euro ist ein Förderkredit von bis zu 140.000 Euro möglich.
- Familien mit 2 Kindern: Bei einem maximalen Haushaltseinkommen von 100.000 Euro kann der Förderkredit bis zu 160.000 Euro betragen.
- Familien mit 3 oder mehr Kindern: Die Einkommensgrenze liegt bei 110.000 Euro und erhöht sich für jedes weitere Kind um 10.000 Euro. Der maximale Förderkredit beträgt 180.000 Euro.
Damit können Familien inzwischen einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 180.000 Euro erhalten. Vor der Änderung lagen die Höchstbeträge bei 100.000 Euro für ein Kind, 125.000 Euro für zwei Kinder und 150.000 Euro ab drei Kindern.
Gefördert wird dabei der Kaufpreis der Immobilie einschließlich der Grundstückskosten. Der Kredit kann allerdings nicht höher sein als die tatsächlich förderfähigen Kosten.
Nicht über „Jung kauft Alt“ finanziert werden beispielsweise die Grunderwerbsteuer sowie Notar- oder Maklerkosten. Auch die eigentlichen Sanierungskosten gehören nicht zum Förderkredit 308. Für die energetische Modernisierung kommen jedoch weitere Förderprogramme infrage.
Besonders attraktiv: die niedrigen Zinsen
Ein wesentlicher Vorteil von „Jung kauft Alt“ liegt in der Zinsverbilligung durch den Bund.
Zum Stand vom 3. August 2026 lagen die effektiven Jahreszinsen abhängig von Laufzeit und Kreditvariante beispielsweise bei:
- 0,01 Prozent bei einer Laufzeit von sieben bis zehn Jahren,
- 0,25 Prozent bei elf bis 25 Jahren,
- 0,53 Prozent bei 26 bis 35 Jahren,
- 0,69 Prozent bei einer endfälligen Finanzierung.
Diese Zinssätze können sich jedoch verändern. Entscheidend sind grundsätzlich die Konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung beziehungsweise KfW-Zusage. Aktuelle Konditionen sollten deshalb immer unmittelbar vor der Finanzierung geprüft werden.
Gerade bei sechsstelligen Finanzierungsbeträgen kann der Unterschied zu einem klassischen Immobilienkredit erheblich sein. Die Förderung kann damit einen wichtigen Baustein innerhalb einer Gesamtfinanzierung darstellen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Das Programm richtet sich gezielt an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Um die Förderung erhalten zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem gilt:
- Im Haushalt lebt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Die Immobilie wird selbst genutzt.
- Der Antragsteller muss mindestens zu 50 Prozent Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer werden.
- Die erworbene Immobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung die einzige Wohnimmobilie des Haushalts in Deutschland sein.
- Die vorgegebenen Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden.
- Die Immobilie besitzt die Energieeffizienzklasse F, G oder H.
- Die energetischen Anforderungen müssen innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllt werden.
Wer bereits ein Haus, eine Eigentumswohnung oder einen entsprechenden Immobilienanteil in Deutschland besitzt, kann die Förderung zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich nicht nutzen.
Auch Haushalte, die bereits bestimmte frühere Bundesförderungen wie das Baukindergeld oder „Wohneigentum für Familien“ in Anspruch genommen haben, sind ausgeschlossen.
Was zählt beim Haushaltseinkommen?
Bei der Einkommensgrenze geht es nicht einfach um das monatliche Netto- oder Bruttoeinkommen.
Relevant ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Maßgeblich ist der Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor dem Jahr der Antragstellung.
Wer den Antrag beispielsweise im Jahr 2026 stellt, benötigt die Einkommensteuerbescheide aus 2023 und 2024.
Das ist ein wichtiger Unterschied, denn das zu versteuernde Einkommen kann deutlich unter dem Bruttoeinkommen eines Haushalts liegen. Familien sollten deshalb nicht allein anhand ihres Jahresbruttogehalts davon ausgehen, dass sie die Einkommensgrenze überschreiten.
Welche Immobilien kommen für „Jung kauft Alt“ infrage?
Gefördert werden bestehende Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.
Entscheidend ist der energetische Ausgangszustand: Ein gültiger Energieausweis muss die Immobilie der Klasse F, G oder H zuordnen. Das Förderprogramm konzentriert sich damit bewusst auf Gebäude mit vergleichsweise hohem Energiebedarf.
Gerade im Bestand kann das interessant sein. Ein älteres Einfamilienhaus mag energetisch zunächst schlechter dastehen als ein Neubau, bietet dafür aber möglicherweise:
- einen attraktiveren Kaufpreis,
- ein größeres Grundstück,
- eine gewachsene Wohnlage,
- eine bereits vorhandene Infrastruktur und
- erhebliches Potenzial durch eine gezielte Modernisierung.
Besonders in Städten und Gemeinden im Kreis Soest und im Sauerland kann der Blick auf ältere Immobilien deshalb eine interessante Alternative zum Neubau sein.
Wie viel Zeit bleibt für die Sanierung?
Die energetische Sanierung muss nicht unmittelbar nach dem Einzug vollständig abgeschlossen sein.
Ab der Förderzusage stehen den Käufern 54 Monate – also viereinhalb Jahre – zur Verfügung, um die geforderten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und anschließend nachzuweisen.
Das bietet Familien einen gewissen Planungsspielraum. Dennoch sollte der Sanierungsbedarf schon vor dem Immobilienkauf realistisch eingeschätzt werden.
Denn ein vermeintlich günstiges Haus kann schnell teuer werden, wenn beispielsweise gleichzeitig Dach, Fenster, Fassade und Heizungsanlage modernisiert werden müssen.
Eine fachkundige energetische Einschätzung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Kaufentscheidung.
Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Bei einer Sanierung auf einen Effizienzhausstandard ist die Einbindung eines qualifizierten Experten für Energieeffizienz verpflichtend. Die Fachperson muss in der entsprechenden Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt werden.
Auch unabhängig von der formalen Verpflichtung ist eine professionelle Einschätzung vor dem Kauf sinnvoll. Sie kann dabei helfen, den tatsächlichen Sanierungsumfang und die zu erwartenden Kosten besser einzuschätzen.
So wird aus dem vermeintlichen Schnäppchen nicht unerwartet ein finanzielles Risiko.
Können weitere Förderungen genutzt werden?
Ein weiterer Vorteil von „Jung kauft Alt“: Der Kredit finanziert zwar den Erwerb, für die anschließende energetische Sanierung können jedoch weitere Fördermöglichkeiten infrage kommen.
Bei einer umfassenden Effizienzhaussanierung verweist die KfW beispielsweise auf den Wohngebäude-Kredit 261 aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auch bei energetischen Einzelmaßnahmen können Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude relevant sein.
Für Käufer in Nordrhein-Westfalen lohnt sich zusätzlich der Blick auf weitere Förderangebote der NRW.BANK. Dort werden unter anderem Programme zur Wohneigentumsförderung sowie weitere KfW-Finanzierungen aufgeführt. Ob sich diese mit „Jung kauft Alt“ kombinieren lassen und welche Förderung im konkreten Fall sinnvoll ist, sollte individuell mit der finanzierenden Bank beziehungsweise Förderberatung geprüft werden.
So funktioniert die Antragstellung
Bei „Jung kauft Alt“ gilt eine besonders wichtige Regel:
Die Förderung muss grundsätzlich beantragt werden, bevor der Immobilienkauf abgeschlossen wird.
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt. Stattdessen erfolgt die Beantragung über einen Finanzierungspartner, beispielsweise die Hausbank.
Der grundsätzliche Ablauf sieht so aus:
- Geeignete Bestandsimmobilie finden.
- Energieausweis prüfen und Sanierungsbedarf einschätzen.
- Gesamtfinanzierung einschließlich möglicher Fördermittel planen.
- Förderkredit über einen Finanzierungspartner beantragen.
- KfW-Zusage abwarten.
- Kaufvertrag abschließen und Immobilie erwerben.
- Energetische Sanierung innerhalb von 54 Monaten durchführen.
- Vorgeschriebene Nachweise einreichen.
Wer bereits vor der Antragstellung einen Kaufvertrag abschließen möchte, muss die speziellen Anforderungen der KfW beachten. Unter anderem kann eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag erforderlich sein. Anzahlungen beziehungsweise Kaufpreiszahlungen dürfen weiterhin erst nach der Antragstellung erfolgen.
Eine frühzeitige Abstimmung mit der finanzierenden Bank ist deshalb besonders wichtig.
Jetzt Möglichkeiten für Ihr neues Zuhause entdecken
Gerade im Kreis Soest, im Hochsauerlandkreis und im Märkischen Kreis lohnt es sich, bei der Immobiliensuche nicht nur nach bereits vollständig modernisierten Häusern Ausschau zu halten. Auch ein älteres Zuhause kann viel Potenzial bieten – und mit der richtigen Förderung finanziell interessanter sein, als zunächst gedacht.
Die verbesserten Bedingungen von „Jung kauft Alt“ seit dem 3. August 2026 eröffnen Familien dabei neue Möglichkeiten.
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Hinweis: Förderbedingungen und Zinssätze können sich ändern. Die Angaben entsprechen dem Stand August 2026 und ersetzen keine individuelle Finanzierungs-, Förder- oder Energieberatung.