Steigende Energiekosten, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und attraktive Fördermöglichkeiten sorgen dafür, dass sich immer mehr Eigentümer im Kreis Soest mit der energetischen Sanierung ihrer Immobilie beschäftigen. Ob Einfamilienhaus in Soest, Eigentumswohnung in Lippstadt oder Bestandsimmobilie in Warstein, Werl oder Erwitte: Eine energetische Modernisierung kann langfristig die Energiekosten senken, den Wohnkomfort erhöhen und den Wert der Immobilie in der Region nachhaltig steigern.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden die bisherigen Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes überarbeitet. Nun profitieren Eigentümer von mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Heiztechnik, während gleichzeitig die Energiewende im Gebäudesektor weiter vorangetrieben wird.
Wir von Immoprofis365 sind regional verwurzelte Immobilienexperten. Wir begleiten Eigentümer nicht nur beim Verkauf ihrer Immobilie, sondern beraten auch rund um wertsteigernde Maßnahmen und zeigen auf, welche Modernisierungen sich langfristig auszahlen können.
Das Wichtigste zur energetischen Sanierung in Kürze:
- Energetische Sanierungen senken dauerhaft den Energieverbrauch und steigern den Immobilienwert.
- Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schafft mehr Freiheit bei der Wahl des Heizsystems.
- Die frühere 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen entfällt.
- Eine funktionsfähige Gas- oder Ölheizung muss nach dem neuen GModG grundsätzlich nicht allein wegen ihres Alters ausgetauscht werden; die frühere 30-Jahres-Austauschpflicht ist entfallen.
- KfW und BAFA fördern weiterhin zahlreiche Sanierungsmaßnahmen.
- Auch die NRW.BANK bietet 2026 Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung und Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum.
- Fördermittel müssen häufig vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.
- Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erleichtert die Planung und kann zusätzliche Fördervorteile bieten.
- Im Kreis Soest stehen verschiedene Beratungsangebote rund um die energetische Sanierung zur Verfügung.
Warum lohnt sich eine energetische Sanierung?
Viele Wohngebäude im Kreis Soest, im Märkischen Kreis oder im Hochsauerland wurden vor der Einführung moderner Energiestandards errichtet. Entsprechend hoch sind oft der Energieverbrauch und die laufenden Heizkosten. Eine energetische Sanierung hilft, den Energiebedarf deutlich zu reduzieren und die Immobilie zukunftssicher zu machen.
Davon profitieren Eigentümer gleich mehrfach:
- niedrigere Heiz- und Energiekosten
- höherer Wohnkomfort
- angenehmeres Raumklima
- nachhaltige Wertsteigerung der Immobilie
- bessere Verkaufschancen
- geringerer CO₂-Ausstoß
Auch Kaufinteressenten achten heute verstärkt auf die Energieeffizienz einer Immobilie. Ein guter energetischer Zustand kann daher ein entscheidender Wettbewerbsvorteil beim geplanten Verkauf sein.
Welche Maßnahmen gehören zu einer energetischen Sanierung?
Welche Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll sind, hängt vom Zustand des jeweiligen Gebäudes ab. Oft werden einzelne Maßnahmen kombiniert, um eine möglichst hohe Energieeinsparung zu erreichen.
Zu den häufigsten Sanierungsmaßnahmen gehören:
- Dämmung von Dach und Fassade
- Dämmung der Kellerdecke
- Austausch alter Fenster und Außentüren
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Installation einer Wärmepumpe
- Heizungsoptimierung und hydraulischer Abgleich
- Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Installation einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung [An dieser Stelle folgt eine Verlinkung auf den früheren Beitrag zum Thema]
Eine qualifizierte Energieberatung hilft dabei, die wirtschaftlich sinnvollsten Maßnahmen für die eigene Immobilie zu ermitteln.
Neue gesetzliche Regelungen: Was gilt jetzt?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angepasst. Das Ziel der Reform besteht darin, Eigentümern mehr Wahlfreiheit bei der Modernisierung ihrer Heizungsanlage zu ermöglichen.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Die bisherige Pflicht, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt.
- Eigentümer können nun wieder technologieoffener entscheiden, welches Heizsystem am besten zu ihrer Immobilie passt.
- Grundsätzlich bleiben moderne Gas- und Ölheizungen zulässig. Allerdings müssen sie künftig schrittweise mit klimafreundlicheren Energieträgern wie Biomethan oder Bio-Heizöl betrieben werden.
- Die langfristigen Klimaziele im Gebäudesektor bleiben bestehen. Der Weg dorthin soll jedoch flexibler gestaltet werden.
Muss die alte Heizung jetzt ausgetauscht werden?
Nein, denn nach der aktuellen Rechtslage besteht für eine funktionsfähige Gas- oder Ölheizung keine pauschale Austauschpflicht allein wegen ihres Alters. Mit dem seit dem 29. Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz sind die bisherigen §§ 71 bis 73 weggefallen. Damit ist auch die frühere Regelung entfallen, nach der bestimmte Gas- und Ölheizkessel nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden dürfen. Eine bestehende, funktionsfähige Heizung kann grundsätzlich weiter betrieben, gewartet und instand gehalten werden.
Erst wenn die Heizungsanlage ersetzt wird – etwa aufgrund eines irreparablen Defekts oder wenn sich die Eigentümer freiwillig für eine neue Heizung entscheiden –, sind die neuen Vorgaben für den Einbau zu beachten. Bei neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen in Bestandsgebäuden steigt der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Energieträger schrittweise: auf mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Bis 2045 soll die Wärmeversorgung vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden.
Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben gelockert wurden, ist eine energetische Sanierung aus wirtschaftlicher Sicht oft sinnvoll. Niedrigere Energiekosten, steigende Anforderungen an die Energieeffizienz sowie eine höhere Attraktivität auf dem Immobilienmarkt sprechen weiterhin für eine Modernisierung.
Welche Förderungen gibt es?
Eine energetische Sanierung wird weiterhin durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Je nach Maßnahme können Eigentümer Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite erhalten.
Förderung über die KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt unter anderem:
- energetische Komplettsanierungen
- Effizienzhaus-Sanierungen
- Heizungsmodernisierungen
- zinsgünstige Kredite
- Investitionszuschüsse
Aktuell stehen Eigentümern unter anderem folgende KfW-Programme zur Verfügung:
- KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude:
Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent. Durch zusätzliche Boni können selbstnutzende Eigentümer je nach persönlichen Voraussetzungen jedoch Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Für die erste Wohneinheit werden derzeit maximal 28.000 Euro der förderfähigen Kosten berücksichtigt. - KfW 261 – Wohngebäude – Kredit: Wer eine Immobilie umfassend zum Effizienzhaus saniert, kann einen Förderkredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe und Erfüllung weiterer Voraussetzungen können zusätzlich Tilgungszuschüsse gewährt werden.
- KfW 358/359 – Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude: Für energetische Einzelmaßnahmen, für die bereits eine Zuschussförderung von der KfW und/oder dem BAFA bewilligt wurde, kann zusätzlich ein Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden.
Die aktuellen Programme finden Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/
Förderung über die NRW.BANK
Auch das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK bieten Eigentümern aktuelle Finanzierungsmöglichkeiten für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben.
- NRW.BANK.Gebäudesanierung: Privatpersonen können für die Sanierung und Modernisierung ihres selbst genutzten Hauses oder ihrer Eigentumswohnung ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 150.000 Euro erhalten. Gefördert werden unter anderem neue Fenster und Wärmedämmung, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank gestellt werden.
- Eigentumsförderung – Modernisierung: Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen stehen für die Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen Förderdarlehen von bis zu 220.000 Euro zur Verfügung. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören ausdrücklich auch energetische Modernisierungen. Je nach Voraussetzungen und energetischer Qualität sind Tilgungsnachlässe von bis zu 50 Prozent möglich.
Welche Förderung im Einzelfall am besten geeignet ist, hängt unter anderem von der geplanten Maßnahme, dem Einkommen, der Selbstnutzung und dem gewünschten energetischen Standard ab. Bei der Eigentumsförderung für Modernisierungsmaßnahmen ist grundsätzlich auch eine Kombination mit weiteren Förderungen möglich.
Förderung über das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert unter anderem:
- Energieberatungen
- den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
- verschiedene energetische Einzelmaßnahmen
Besonders wichtig: Viele Förderungen müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bafa.de
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)
Wenn Sie Ihre Immobilie schrittweise modernisieren möchten, sollten Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen.
Ein iSFP bietet zahlreiche Vorteile:
- strukturierte Planung
- sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen
- transparente Investitionsplanung
- langfristige Kostensicherheit
- mögliche zusätzliche Fördervorteile bei förderfähigen Einzelmaßnahmen
Insbesondere bei älteren Wohnhäusern im Kreis Soest oder im Hochsauerlandkreis schafft der Sanierungsfahrplan eine verlässliche Grundlage für zukünftige Investitionen.
Regionale Beratungsangebote im Kreis Soest
Neben den bundesweiten Förderprogrammen bietet auch der Kreis Soest Unterstützung bei der energetischen Sanierung an.
Eigentümer erhalten dort Informationen zu:
- aktuellen Förderprogrammen
- Energieberatung
- Sanierungsmaßnahmen
- Ansprechpartnern vor Ort
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kreises Soest: https://www.kreis-soest.de/sanieren/umsetzung/energetisches-sanieren/foerd/-foerderungen
Je nach Kommune können zusätzlich regionale Förderprogramme oder steuerliche Vergünstigungen bestehen. Eine frühzeitige Beratung hilft dabei, alle verfügbaren Möglichkeiten für Ihr Vorhaben auszuschöpfen.
Energetische Sanierung steigert den Immobilienwert
Eine energetisch modernisierte Immobilie überzeugt nicht nur durch niedrigere Betriebskosten, sondern ist auch auf dem Immobilienmarkt attraktiver.
Immer mehr Kaufinteressenten achten auf:
- einen niedrigen Energieverbrauch
- moderne Heiztechnik
- geringe Nebenkosten
- nachhaltige Bauweise
- einen guten Energieausweis
Wer heute in die Energieeffizienz seiner Immobilie investiert, verbessert in der Regel auch deren Verkaufschancen und kann den Marktwert langfristig positiv beeinflussen.
Kurz zusammengefasst: Starten Sie jetzt
Auch nach den gesetzlichen Neuerungen ist die energetische Sanierung für Immobilieneigentümer im Kreis Soest eine der sinnvollsten Investitionen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bietet mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Heizsystems und attraktive Förderprogramme bieten weiterhin finanzielle Unterstützung.
Wer Modernisierungen frühzeitig plant, Fördermöglichkeiten nutzt und sich fachkundig beraten lässt, kann seine Energiekosten dauerhaft senken, den Wohnkomfort erhöhen und den Wert seiner Immobilie nachhaltig steigern.
Die Immoprofis365 aus Warstein stehen Ihnen dabei gerne als regionale Ansprechpartner für den gesamten Kreis Soest, den Hochsauerlandkreis und im Märkischen Kreis zur Seite. Egal, ob Sie Ihre Immobilie modernisieren, deren aktuellen Marktwert ermitteln oder einen späteren Verkauf optimal vorbereiten möchten – wir begleiten Sie mit regionaler Expertise, persönlicher Beratung und unserem Rundum-Service. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir sind 365 Tage im Jahr für Sie da!