Neuauflage des Gebäudeenergiegesetzes 2024

Das bedeuten die Neuerungen für Eigentümer und Interessenten

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, ist ein wichtiges Gesetz in Deutschland, das den Energieverbrauch und die Energieeffizienz von Gebäuden regelt. Es wurde mit dem Ziel geschaffen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich zu fördern. Im Jahr 2024 treten einige Neuerungen in Kraft, über die wir Sie hier informieren.

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Energieverbrauch und die Energieeffizienz von Gebäuden regelt. Es fasst die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und ergänzt sie. Das GEG dient der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie und ist ein wichtiges Instrument zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Es legt energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest, regelt den Einsatz erneuerbarer Energien und schafft transparente Informationen über die Energieeffizienz von Gebäuden.

Was ändert sich ab 2024 für Eigentümer?

Ab dem 1. Januar 2024 gelten für Eigentümer von Neubauten in Neubaugebieten verschärfte Anforderungen an die Heizungsanlage. Für Immobilien, für die ab diesem Datum ein Bauantrag gestellt wird, ist eine Heizung vorgeschrieben, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Diese Regelung ist ein wichtiger Schritt, um den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren und den Umstieg auf nachhaltigere Heizsysteme zu fördern. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten tritt diese Regelung jedoch frühestens ab 2026 in Kraft.

Für Eigentümer bestehender Immobilien ändert sich durch das neue Heizungsgesetz vorerst nichts. Solange ihre Heizungsanlagen noch funktionieren oder im Schadensfall repariert werden können, dürfen sie ohne Einschränkungen weiter betrieben werden. Ist die Heizung irreparabel, gelten mehrjährige Übergangsfristen, innerhalb derer auf eine umweltfreundlichere Alternative umgestellt werden muss. Für Hauseigentümer, die ihre Heizungsanlage bereits freiwillig ohne gesetzliche Verpflichtung umstellen, stellt die Bundesregierung Fördermittel bereit. Diese Förderung kann als Anreiz dienen, um den Umstieg auf energieeffizientere und umweltfreundlichere Heizsysteme zu erleichtern.

Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2044 außer Betrieb genommen und durch eine umweltfreundliche Variante ersetzt werden.

Ältere Hauseigentümer, die das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind von den Vorschriften des neuen Wärmegesetzes ausgenommen. Sie können auch nach 2024 noch ohne Einschränkungen eine Gas- oder Ölheizung in ihre Immobilie einbauen lassen. Wird die Immobilie jedoch vererbt oder verkauft, müssen die Erben oder neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren die Vorschriften des Wärmegesetzes erfüllen.

Was bedeuten die Neuerungen für Interessenten?

Für Immobilieninteressenten gibt es aufgrund des neuen Wärmegesetzes einiges zu beachten. Bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie sollte insbesondere auf den Zustand und die Effizienz der Heizungsanlage geachtet werden. Sollte die Heizungsanlage kurz nach dem Kauf ausfallen oder erhebliche Mängel aufweisen, kann es sinnvoll sein, über den Einbau einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Variante nachzudenken. Dies kann langfristig zu Kosteneinsparungen und einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes führen.

Darüber hinaus sollten Kaufinteressenten bei der Budgetplanung berücksichtigen, dass zusätzliche Investitionen für eine modernere Heizungsanlage anfallen können. Es empfiehlt sich, fachlichen Rat einzuholen und mögliche Förderprogramme in Betracht zu ziehen, um finanzielle Unterstützung für die Umstellung auf eine umweltfreundlichere Heizung zu erhalten. Bei der Auswahl einer Immobilie sollte daher auch die Heizungsanlage ein relevantes Kriterium sein, um langfristige Kosten und ökologische Aspekte zu berücksichtigen.

Welche Förderungen gibt es?

Die Bundesregierung stellt verschiedene Förderungen bereit, die den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme für Immobilieneigentümer attraktiver machen soll:

  • 30 % Grundförderung: Der Einbau einer klimafreundlichen Heizung wird ab 2024 mit einem Grundbetrag von 30 Prozent der Kosten gefördert.
  • 20 % Geschwindigkeitsbonus: Entscheiden sich Eigentümer vor 2028 für den Einbau einer umweltfreundlichen Heizung, erstattet die Regierung 20 % der Kosten.
  • 30 % Einkommensabhängiger Bonus: Mit weiteren 30 % unterstützt der Staat, wenn das Haushaltseinkommen von selbstnutzenden Eigentümern unter 40.000 Euro im Jahr beträgt.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine ausführliche Beratung zum neuen Gebäudeenergiegesetz und den Auswirkungen auf Ihr Immobilienprojekt wünschen, wenden Sie sich an die Immoprofis365. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um energetische Sanierungen, umweltfreundliche Heizsysteme und Fördermöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Immobilienziele effizient und nachhaltig zu erreichen.